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UVV-Prüfung

Gemäß Unfallverhütungs-Vorschrift § 37 für Flurförderzeuge BGV D 27 muß jedes Flürförderzeug nach gesetzlichen Vorgaben überprüft werden. Diese UVV-Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

Wir führen diese Prüfung schnell und zuverlässig direkt bei Ihnen vor Ort durch.

Gerne können Sie im unten stehenden Link unkompliziert eine UVV-Prüfung mit eventuellem Service bei uns anfordern. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung um einen passenden Termin zu vereinbaren und somit die Ausfallzeit Ihrer Geräte so gering wie möglich zu halten.

Anfrage UVV-Prüfung