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Gabelstapler-Ausbildung

Der Nutzen:
  • Anforderungen der Berufsgenossenschaften werden erfüllt
  • Absicherung gegenüber Versicherungen im Schadensfall
  • Intensivtraining Ihrer Staplerfahrer
  • Reduzierung der Unfallgefahr und geringere Ausfallzeiten

Weitere Angebote
  • Komplettkurse auf Wunsch in Ihrem Haus
  • Nachschulungen

Die Unfallverhütungsvorschrift
„Flurförderfahrzeuge macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige und körperliche Eignung
  • theoretische und praktische Ausbildung
  • erfolgreiche Ablegung einer Fahrprüfung
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

 Kursdauer: 1 Tag, Beginn 8.00 Uhr, Ende ca. 15.00 Uhr

 Termine

 Anmeldeformular und Beschreibung als Pdf
 
Individuelle Fahrerschulungen können Sie auch in Ihrer Firma mit uns vereinbaren. Wir bieten Ihnen auch Nachschulungen für Ihre Mitarbeiter an, bei denen die neuesten Kenntnisse geschult werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Telefon 0711 518 555 0

oder per Email: fellbach-stapler@kloz.de